Dieser Artikel wurde mir heute Nachmittag zugespielt mit dem Kommentar: „Du kennst es evtl. schon, aber es wäre was für funny villa“.
Das sehe ich auch so! Ich möchte mit der Veröffentlichung im Übrigen NICHT erreichen, dass das jemand nachmacht, ich halte dieses Textgut lediglich für unterhaltend.
Wenn die Gebühr kommt: Wieso nicht “einfach” bezahlen
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Aber nicht etwa mit den, der Gebührenrechnung beiliegenden Formularen, oder gar per Bankeinzug.
Das macht ja gar keinen Spaß.
Nein, da nehme man erst mal den zu zahlenden Betrag, teile ihn möglichst ”krumm” in drei oder vier Teilbeträge auf und rechne dann noch jeweils ein paar Cent drauf (wozu letzteres gut ist, wird gegen Ende klar).
Dann überweise man der GEZ die Teilbeträge, jeweils um 2-3 Tage gegeneinander zeitversetzt, und möglichst noch von verschiedenen
Konten (die idealerweise auch noch unter verschiedenen Namen geführt werden sollten).Selbstverständlich steht in der Betreffzeile nicht etwa die GEZ-Rechnungs bzw. ”Kundennummer”, sondern irgendwas anderes, was es
zwar ermöglicht, die Zahlung korrekt zuzuordnen (also z.B. Name und Adresse), dazu aber ”Handarbeit” erforderlich macht.Und natürlich, bei jeder Überweisung ein wenig die Schreibweise verändern…
Oder zur Abwechslung doch mal die Kundennummer angeben bei der Eingabe der Online-Überweisung, aber z.B. ein kleines ”l” anstelle einer ”1″ oder ein ”O” anstelle einer ”0″ eingeben…
Damit ist man dann erst mal aus dem Schneider. Bezahlt hat man, die Kontoauszügen dienen als Beleg dafür und damit basta!
Aber DIE stehen dann vor dem Problem, diese Zahlungen erst mal korrekt zu verbuchen.
Bei einer Handvoll Zahlungen, die da pro Monat auf diese Art und Weise eintreffen, mag das ja noch angehen.
Doch bei ZIGTAUSENDEN sieht das vom Arbeitsaufwand schon mal ganz anders aus, an ein zeitnahes Verbuchen ist da nicht mal mehr
ansatzweise zu denken, und jeden Monat wird der Stapel der nicht verbuchbaren Zahlungen größer!Und wenn sie es dann doch mal geschafft haben, die Zahlungen eines “Kunden” korrekt zu verbuchen, stehen sie vor dem nächsten Problem:
ES WURDE EIN WENIG ZUVIEL GEZAHLT… und auch diese Überzahlung müssen sie
- entweder zurückzahlen (und einen dazu vorher förmlich anfragen, auf welches Konto die Rückzahlung denn geschehen soll)
- oder als Anzahlung auf die nächste Fälligkeit verbuchen… und dafür natürlich einen entsprechend angepassten Bescheid rausschicken.
Ergebnis: Gezahlt hast Du… aber DIE hatten mit der Bearbeitung der Zahlung einen Verwaltungsaufwand, der den gezahlten Betrag BEI WEITEM
übertrifft.Ich mache das z.B. schon seit 4 Jahren so.
Alle paar Monate ruft dann mal hier ein Typ von der Stadtkasse an, die von der GEZ mit dem Inkasso angeblich rückständiger Gebühren
beauftragt worden sei.
Dem sage ich dann, dass er sich den Gegenbeweis gerne ansehen darf. Seinen Vorschlag, ihm die Belege doch einfach zuzufaxen, lehne ich
dankend ab, so daß er schon selber angedackelt kommen muß, um sich den Wisch abzuholen.Dann trollt er sich, mit den von mir freundlicherweise erstellten Kopien (wozu ich auch nicht verpflichtet bin, es würde reichen, wenn
ich ihm den Kram an der Haustür vorlegen und ihm Gelegenheit zum Abschrieben geben würde) in der Tasche, und das war es dann.Die Kostenabrechnung für den Vollstreckungsversuch darf die GEZ der Stadt natürlich trotzdem berappen. Ist ja nicht mein Problem, dass DIE
das Inkasso von Forderungen anleiern, die längst gezahlt sind…Sollten sich genügend Nachahmer finden, dann ist das nicht mehr nur ein Ärgernis für die GEZ, sondern der Laden wird auf Dauer INTERN
FUNKTIONSUNFÄHIG!Denn auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil!
Weitere Infos zum Thema GEZ inkl. „Die 5 goldenen Regeln beim Aufeinandertreffen mit den LRA- / GEZ- Schergen“ findest du auf http://www.gez-boykott.de.
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