Der Hessische Landtag hat am gestrigen Dienstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und FDP die Novellierung des Polizeigesetzes verabschiedet. Die Strafverfolger dürfen künftig Internet-Telefonate abhören, technische Überwachungsgeräte wie z. B. Peilsender anbringen oder Telekommunikationsvorgänge per IMSI-Catchter unterbrechen.
Im Vordergrund steht bei dieser Gesetzesänderung die Abwehr von Terroranschlägen. So soll die Polizei etwa die Fernzündung von Bomben durch Mobiltelefone unterbinden können. Das reformierte Polizeigesetz ermöglicht auch wieder die automatische Erfassung von Kfz-Kennzeichen. Hessen hatte das Scannen der Nummernschilder nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2008 zunächst gestoppt.
Nun wird es bei Bestehen einer „konkreten Gefahr“ (wie der Suche nach einer Geisel) wieder eingeschränkt zugelassen. Die Lesegeräte sollen so eingestellt sein, dass erstmal die Kennzeichen aller vorbeifahrenden Wagen erfasst werden. Alle Nummernschilder nach denen in einem speziellen Fall nicht gefahndet wird, seien aber automatisch sofort auszusortieren.
Ebenfalls zur Bekämpfung einer konkreten Gefahr wird nun eine Rasterfahndung mit dem Abgleich umfangreicher Datenbestände öffentlicher und privater Stellen erlaubt.
Da sind, meiner Meinung nach, konkret alle Handtascheninhaber in Gefahr.
Das Abhören von VoIP-Gesprächen wird in einer gesonderten Klausel zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung geregelt. Sie erlaubt der Polizei, mit richterlicher Anordnung im Rahmen einer heimlichen “Online-Durchsuchung light” mit einem Trojaner oder anderen technischen Hilfsmitteln die “laufende” Telekommunikation vor oder nach einer Verschlüsselung direkt am Rechner eines Verdächtigen abzugreifen. An dem betroffenen IT-System dürfen dabei nur solche Veränderungen vorgenommen werden, die für die Datenerhebung unbedingt erforderlich sind. Dazu kommt eine Pflicht zur Protokollierung solcher Eingriffe.
Neu gefasst wird der Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Abgeordneten, Anwälten oder Journalisten sowie des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.
Beim großen Lausch- oder Spähangriff wird dabei die “Richterband-Lösung” angewendet: Wird das Gespräch zu intim, dürfen die Ermittler nicht mehr direkt mithören, sondern nur mitschneiden. Ein Richter oder Vertrauensbeamter soll dann die Aufzeichnungen auswerten. Wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass „allein“ Erkenntnisse aus dem Kernbereich gewonnen würden, ist die Wohnraumüberwachung absolut unzulässig.
Der innenpolitische Sprecher der CDNSDAPU… ähhhh CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino, sieht in der Novellierung eine „sinnvolle Weiterentwicklung eines der modernsten Polizeigesetze Deutschlands“ und einen „wichtigen Baustein für Hessens Sicherheitsarchitektur“. Dadurch könne es gelingen, „frühzeitig von geplanten Terroranschlägen oder anderen schwerwiegenden Straftaten zu erfahren und diese zu verhindern“. Bellinos FDP-Kollege Wolfgang Greilich wertete das Vorhaben als „liberalstes Polizeigesetz“ in der hessischen Geschichte. Die Bürgerrechte würden gestärkt (die Frage ist worin genau – oder klingt der Satz bloß angenehm?), die Handlungsfähigkeit der Polizei „nachhaltig verbessert“.
Die Opposition lehnte die Novellierung geschlossen ab. Die SPD-Innenexpertin Nancy Faeser brachte erhebliche Zweifel vor, ob der Entwurf mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Ihre Fraktion behalte sich daher eine Verfassungsbeschwerde vor. Beim wieder eingeführten Kfz-Scanning stünden Aufwand und Erkenntniswert in keinem Verhältnis. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Jürgen Frömmrich, monierte, dass die Initiative „das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis“ einschränke. Auch er hält „eine Vielzahl der vorgeschlagenen Regelungen nicht mit dem Grundgesetz“ für vereinbar. Gemeinsam mit Hermann Schaus von den Linken beklagte Frömmrich einen weiteren Schritt des Landes in Richtung Überwachungsstaat.
Recht hat die Opposition aber ausnahmsweise – da wird auf den 1. Blick ordentlich an den Grundrechten gekratzt.
Quellen:
Heise.de (Autor des Originalartikels: Stefan Krempl)
Bild: piratenpartei.de
loading...







Also, wenn es stimmt, dass die FDP als selbsternannter Hüter der Freiheitsrechte dieses Gesetz unterschrieben hat, dann darf man getrost die Welt nicht mehr verstehen und der FDP Wählertäuschung und Betrug an der eigenen Überzeugung attestieren. Unter Wahlbetrug verstehe ich, wenn eine Partei Wählerstimmen aufgrund einer politischen Grundsatzlinie einsammelt und dieselbige danach dann aus opportunistischen Gründen plötzlich vergisst. Das ist schlimmer, als wenn eine Partei zB Steuererhöhungen vor der Wahl ausschliesst und sie dann doch einführt. Hier geht es um eine echte Wählertäuschung, die die gesamte Existenzberechigung der Partei in Frage stellt. Als Wähler, der diese Partei gerade wegen der Verteidigung der Bürgerrechte gewählt hat, fühle ich mich gerade mal vera****
loading...
Ich will ja nicht klugsch******, aber das Vorliegen einer “konkreten Gefahr” ist (zumindest in Niedersachsen) schon an strengere Voraussetzungen gebunden. Womit ich mich natürlich nicht so weit aus dem Fenster lehnen will und den gesamten Artikel kritisiere
loading...
Insgeheim habe ich gehofft, dass du darauf “anspringst”.
Die “konkrete Gefahr” ist sicher ein Ausdruck aus dem Fachjargon, der an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist und nicht so lapidar wie in meinem Schaubild dargestellt wurde.
Bei diesem Artikel ging es mir auch weniger um das zur Schau stellen unserer Justiz, sondern mehr um den Hintergrund, dass gerade die FDP (wie von Andi treffend beschrieben) bei einer Gesetzgebung mitmacht die das Überwachen von mutmaßlich unschuldigen und das Verletzen der Bürgerrechte untermauert.
Ich würde mich allerdings sehr freuen, wenn du hier einen Link zu einem Paragraphen posten (oder ensprechnenden Paragraphen zitieren) würdest, in dem der Begriff “konkrete Gefahr” (für Niedersachesen) im Detail erläutert bzw. festgelegt wird.
loading...
Also die “konkrete Gefahr” wird im Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds.SOG) wie folgt definiert:
Mir fällt gerade auf, dass dies die schwächste Form einer Gefahr ist. Es gibt Eingriffsmaßnahmen, die an das Vorliegen einer gegenwärtigen oder erheblichen Gefahr voraussetzen. Oder sogar eine Gefahr für Leib oder Leben.
Wie dir wahrscheinlich auffällt beinhaltet diese Norm weitere Definitionen…da hier ja die FDP im Mittelpunkt steht, endet mein Kommentar hier
loading...
Ich sag nur, auch DuBistTerrorist.de
loading...
Auch die anführenden Überwachungsgegner äußern sich zum neuen Gesetzesentwurf. Unter dem Thema “Das „liberalste Polizeigesetz“ der hessischen Geschichte!?” veröffentlichte die Piratenpartei Deutschland nun ihre Sichtweise der Sachlage.
Inhaltlich verhält sich der Artikel analog zu meinem. Interessant ist aus meiner Sicht allerdings der Abschluss des Artikels:
Ebenfalls zu diesem Thema: Neues Polizeigesetz in Hessen – Piratenpartei hinterfragt das Verständnis der FDP von “liberal”
loading...